Welchen Kostenanteil bekomme ich pro Psychotherapie-Einheit erstattet?
Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie (auf Wunsch) einen Kostenzuschuss.
Dieser ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und sieht folgendermaßen aus:
*) SVS: 45,-- EUR je Einzelsitzung
*) BVAEB: 42,40 EUR je Einzelsitzung
*) ÖGK: 31,50 EUR je Einzelsitzung
Bei manchen Krankenzusatzversicherungen ist eine gänzliche Kostenübernahme gegeben. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Versicherungsträger.
Natürlich ist es auch möglich, die Psychotherapie anonym als SelbstzahlerIn ohne Kassenzuschuss in Anspruch zu nehmen.
Untenstehend (Download) finden Sie genauere Informationen zum Kostenzuschuss und das Formular für die ärztliche Bestätigung, das im Falle eines Kostenzuschusses vom Hausarzt oder Facharzt spätestens vor der zweiten Therapiestunde ausgefüllt werden muss.
Vor dem Erstgespräch ist noch kein Handlungsbedarf von Ihrer Seite gegeben.