Wie lange dauert eine Psychotherapie-Einheit und wie oft soll ich kommen?

Eine Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten. Bitte nehmen Sie sich auch für das Erstgespräch 50 Minuten Zeit. In bestimmten Fällen, z.B. bei Paartherapie oder langem Anfahrtsweg, kann auch eine Doppeleinheit im Umfang von 100 Minuten Sinn machen.

Die Häufigkeit der Sitzungen stimmen wir auf Ihre Bedürfnisse ab. Sie richtet sich für gewöhnlich nach der Art und Intensität des Themas. Häufig finden am Anfang die Sitzungen wöchentlich oder vierzehntägig statt. Bei fortschreitender Besserung werden die Intervalle dann ausgedehnt.

In manchen Fällen sind auch Kurztherapien von wenigen Stunden ausreichend.

Welchen Kostenanteil bekomme ich pro Psychotherapie-Einheit erstattet?

Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie (auf Wunsch) einen Kostenzuschuss. 

Dieser ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und sieht folgendermaßen aus:
*) SVS:   45,-- EUR je Einzelsitzung

*) BVAEB: 42,40 EUR je Einzelsitzung

*) ÖGK: 31,50 EUR je Einzelsitzung

Bei manchen Krankenzusatzversicherungen ist eine gänzliche Kostenübernahme gegeben. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Versicherungsträger.

Natürlich ist es auch möglich, die Psychotherapie anonym als SelbstzahlerIn ohne Kassenzuschuss in Anspruch zu nehmen.


Untenstehend (Download) finden Sie genauere Informationen zum Kostenzuschuss und das Formular für die ärztliche Bestätigung, das im Falle eines Kostenzuschusses vom Hausarzt oder Facharzt spätestens vor der zweiten Therapiestunde ausgefüllt werden muss.

Vor dem Erstgespräch ist noch kein Handlungsbedarf von Ihrer Seite gegeben.

Ärztliche Bestätigung und Informationsblatt.pdf

Was passiert, wenn ich eine Psychotherapiestunde nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen.

Bei Nicht-Erscheinen ohne Absage oder kurzfristiger Absage muss ich die Stunde in Rechnung stellen, außer bei akuten Notfällen.