Welchen Kostenanteil bekomme ich pro Psychotherapieeinheit erstattet?
Je
nach gesetzlicher Krankenkasse erhalten Sie (auf Wunsch) eine Kostenrückerstattung zwischen
28,-- EUR (ÖGK) und 40,-- EUR (BVAEB, SVS) auf den aktuellen Tarif.
Bei manchen Krankenzusatzversicherungen ist eine gänzliche Kostenübernahme gegeben. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Versicherungsträger.
Natürlich ist es auch möglich, die Psychotherapie anonym als SelbstzahlerIn ohne Kassenzuschuss in Anspruch zu nehmen.
Untenstehend (Download) finden Sie genauere Informationen zur Kostenrückerstattung und das Formular für die ärztliche Bestätigung, das im Falle einer Kostenrückerstattung vom Hausarzt oder Facharzt spätestens vor der zweiten Therapiestunde ausgefüllt werden muss.
Vor dem Erstgespräch ist noch kein Handlungsbedarf von Ihrer Seite gegeben.